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Für Hausverwaltungen & WEG-Verwalter
Ein Ansprechpartner statt sieben Telefonnummern.
Sie verwalten Objekte, nicht Gewerke. Wir übernehmen Hausmeisterdienst, Treppenhausreinigung, Außenanlagen und Winterdienst für Ihre Häuser in München — mit festen Turnussen, dokumentierten Einsätzen und einer Abrechnung, die durch die Betriebskostenprüfung geht.
Worauf es Ihnen ankommt
Nicht der günstigste Preis.
Der geringste Aufwand.
Ein Dienstleister, der zuverlässig kommt, selbst mitdenkt und nachvollziehbar abrechnet, kostet Sie weniger Arbeitszeit als drei billigere.
- 01 Mehrere Objekte, eine Rufnummer Sie rufen nicht für jedes Haus jemand anderen an. Alle betreuten Objekte laufen über denselben Ansprechpartner, der die Häuser kennt.
- 02 Feste Turnusse, schriftlich festgelegt Was in welchem Rhythmus passiert, steht im Angebot — nicht im Ermessen. Damit können Sie gegenüber Eigentümern und Mietern belegen, was beauftragt ist.
- 03 Einsätze werden dokumentiert Besonders beim Winterdienst: wann geräumt und gestreut wurde. Genau das brauchen Sie, wenn nach einem Sturz Ansprüche geprüft werden.
- 04 Meldungen, bevor der Eigentümer anruft Wenn am Objekt etwas auffällt — undichte Fuge, defekte Leuchte, kaputtes Schloss — erfahren Sie es von uns. Das ist der Teil, den Sie nicht bezahlen und der Ihnen am meisten Arbeit spart.
Abrechnung
Getrennt ausgewiesen,
damit Sie umlegen können.
Hausmeisterkosten sind nach § 2 Nr. 14 BetrKV grundsätzlich umlagefähig — aber nur der Teil, der auf laufende Betreuung entfällt. Reparaturen und Instandsetzung gehören nicht dazu und dürfen nicht mit hineingerechnet werden.
- Laufende Betreuung und Reparaturleistungen werden getrennt aufgeführt
- Je Objekt eine eigene Position — keine Sammelrechnung über alle Häuser
- Leistungen und Turnus im Angebot benannt, damit die Position prüfbar ist
Winterdienst
Das Thema, bei dem
Haftung wirklich weh tut.
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und kann auf einen Dienstleister übertragen werden. Wie sauber das geschieht, entscheidet im Schadensfall über die Haftung.
Winterdienst für Ihre Objekte
Räumen und Streuen der Verkehrsflächen, Kontrollgänge nach Schneefall, Streugutvorhaltung und Dokumentation der Einsätze.
Zur Leistung
Räum- und Streupflicht rechtssicher übertragen
Welche Zeiten gelten, was in den Vertrag muss und welche Kontrollpflicht beim Eigentümer bleibt.
Zum Ratgeber
Treppenhausreinigung im festen Turnus
Treppenhaus, Flure, Keller und Tiefgarage — im vereinbarten Rhythmus, nicht nach Zuruf.
Zur LeistungSo fangen wir an
Objektliste genügt
für den ersten Schritt.
Sie müssen keine Leistungsverzeichnisse schreiben. Adressen und was gebraucht wird reicht — den Rest nehmen wir vor Ort auf.
Objekte nennen
Adressen und gewünschte Leistungen per Telefon oder E-Mail. Auch ein einzelnes Haus zum Anfangen ist in Ordnung.
Begehung vor Ort
Wir nehmen Flächen, Zugänge, Tonnenstandorte und Besonderheiten auf — je Objekt, nicht pauschal.
Angebot je Objekt
Leistungen und Turnus im Einzelnen, Betreuung und Reparatur getrennt. Passt es nicht, kostet es Sie nichts.
Betreuung startet
Fester Ansprechpartner, feste Turnusse. Meldungen kommen bei Ihnen an, nicht beim Eigentümer.
Häufige Fragen aus der Verwaltung
Kurz beantwortet.
Übernehmen Sie auch nur einzelne Leistungen?
Ja. Viele Objekte brauchen nur Treppenhausreinigung oder nur Winterdienst. Der Umfang wird je Objekt festgelegt, nicht als Paket über alle Häuser.
Wie viele Objekte können Sie zusätzlich übernehmen?
Der aktuelle Stand steht immer oben auf dieser Seite im Band über der Navigation. Ist dort „Nimmt neue Objekte an“ zu lesen, ist Kapazität da. Wenn es knapp wird, steht es dort auch — wir sagen lieber ab als schlecht zu betreuen.
Können wir die Räum- und Streupflicht auf Sie übertragen?
Ja, das ist vertraglich möglich und der übliche Weg. Wichtig ist, dass Flächen, Zeitfenster und Streumittel konkret benannt sind — pauschale Formulierungen halten im Streitfall nicht. Was genau hineingehört, steht in unserem Ratgeber zur Räum- und Streupflicht. Die Kontrollpflicht des Eigentümers bleibt bestehen.
Sind die Kosten umlagefähig?
Die laufende Hausmeisterbetreuung ist nach § 2 Nr. 14 BetrKV grundsätzlich umlagefähig, Reparatur- und Instandsetzungsleistungen nicht. Wir führen beides getrennt auf, damit Sie die Position unverändert übernehmen können. Details im Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung.
Wer ist unser Ansprechpartner?
Der Inhaber persönlich. Bei einem Betrieb dieser Größe erreichen Sie keine Zentrale und müssen niemandem erklären, um welches Haus es geht.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
München und angrenzendes Umland. Ob ein Objekt sinnvoll betreubar ist, hängt vom Turnus ab — beim Winterdienst zählt die Anfahrtszeit mehr als bei einer 14-täglichen Reinigung. Rufen Sie mit der Adresse an, dann sagen wir es direkt.
Nächster Schritt
Schicken Sie uns die Objektliste.
Adressen und was gebraucht wird — mehr brauchen wir für ein Angebot nicht. Die Begehung machen wir, bevor Sie sich entscheiden müssen.